Herzlich Willkommen auf der Website des Gewässerunterhaltungsverbands Steinach/Itz.

Unsere Fließgewässer sind die Lebensadern unseres Planeten. Sie versorgen die Landschaft mit Wasser, sie sind wichtige Faktoren der gesellschaftlichen und historischen Entwicklung, sie haben große Bedeutung für das Klima, sie sind das Zuhause für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und verbinden Lebensräume miteinander.

Sie inspirieren uns und stiften Identität. Wir brauchen sie. Deshalb ist die Unterhaltung unserer Gewässer eine so wichtige Aufgabe, welche wir mit Verantwortung und Respekt wahrnehmen. Auf dieser Website erfahren Sie mehr über uns.

Unsere Aufgaben

Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung

Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung

Dazu zählen unter anderem:

  • Mähen der Uferböschungen
  • Ufergehölzpflege
  • Bekämpfen von Neophyten
  • Abflusshindernisse entfernen
  • Und weitere Maßnahmen

Diese werden in einem jährlichen Unterhaltungsplan terminiert.

Die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen der Verbandsgemeinden

Die Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen der Verbandsgemeinden

Dazu zählen unter anderem:

  • Hochwasserschutzmauern
  • Deiche
  • Rechen
  • und weitere technische Anlagen

Aus- oder naturnaher Rückbau von Gewässern im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Aus- oder naturnaher Rückbau von Gewässern im Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Dazu zählen beispielsweise:

  • Rückbau von Querbauwerken wie Wehren oder Sohlstufen
  • Naturnahe Uferbefestigung
  • Ökologische Entwicklung von Gewässern
  • Und Weitere

Unsere Aufgaben sind durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Wasser­verbands­gesetz (WVG), das Thüringer Wassergesetz (ThürWG), das Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässer­unterhaltungs­verbänden (ThürGewUVG) als auch der Verwaltungs­vorschrift Gewässer­unterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO) geregelt.

Verbandsschauen

Verbandsschauen

(§7 der Verbandssatzung)

Mithilfe von Verbandsschauen werden vor Ort die Zustände der Gewässer zweiter Ordnung in unserem Verbandsgebiet festgestellt. Jedes Jahr veranstaltet der GUV Steinach/Itz zwei bis drei Verbandsschauen, an denen die Öffentlichkeit teilnehmen kann. In den jeweiligen Amtsblätter und
hier finden Sie die Termine bevorstehender Verbandsschauen.

Häufige Fragen

Was ist der GUV Steinach/Itz?

Der Gewässerunterhaltungsverband Steinach/Itz ist einer der 20 Gewässerunterhaltungsverbände, welche im Zuge der Novellierung des Thüringer Wassergesetzes durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz am 16.09.2019 gegründet worden sind.

Durch die Änderung des Thüringer Wassergesetzes wurde die Zuständigkeit für die Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung neu geregelt. Für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung sind nun anstatt der einzelnen Kommunen die neu entstandenen Gewässerunterhaltungsverbände verantwortlich. Für die Unterhaltung von Gewässern erster Ordnung ist weiterhin der Freistaat Thüringen zuständig.

Der GUV Steinach/Itz hat seinen Sitz in Sonneberg, verwaltet sich selbst und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Was sind die Aufgaben des GUV?

Seit dem 01.01.2020 obliegt Unterhaltung Gewässer zweiter Ordnung dem GUV Steinach/Itz in seinem Verbandsgebiet.

Die Gewässerunterhaltung beinhaltet alle Maßnahmen, durch welche ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss beibehalten werden soll. Dazu gehören die Pflege der Uferböschungen, das Beräumen von Abflusshindernissen, das Entkrauten der Gewässersohle, die Pflege von Ufergehölzen und mehr.

Durch diese Maßnahmen soll eine Optimierung der Gewässerunterhaltung, eine naturnahe Gewässerentwicklung sowie die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes erzielt werden.

Was sind Gewässer zweiter Ordnung?

Man unterscheidet bei oberirdischen Gewässern bezüglich ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung zwischen Gewässern der ersten und der zweiten Ordnung. In Anlage 1 des Thüringer Wassergesetzes werden alle Gewässer erster Ordnung genannt. Sämtliche übrigen Gewässer sind als Gewässer zweiter Ordnung zu bezeichnen. Hiervon ausgenommen sind Be- und Entwässerungsgräben von Grundstücken, Anlagen der Fischzucht oder -haltung, Straßengräben als Bestandteile von Straßen oder zu anderen zu nicht wasserwirtschaftlichen Zwecken mit Wasser bespannt und mit einem Gewässer künstlich oder nicht verbunden sind (WHG), sofern sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind.

Für welchen Bereich ist der GUV Steinach/Itz zuständig?

Das Gebiet des GUV „Steinach/Itz“ umfasst die in Thüringen befindlichen Einzugsgebiete der Steinach, der Itz von der Quelle bis unterhalb der Einmündung des Lauterbaches und der Haßlach von oberhalb der Einmündung der Tettau bis oberhalb der Einmündung der Kronach ohne die Flächen der Gewässer erster Ordnung. Umfasst sind alle Gewässer zweiter Ordnung auf Thüringer Gebiet. Die Einzugsgebiete sind im digitalen Datensatz „Oberirdische Einzugsgebiete im Freistaat Thüringen“.

Welche Maßnahmen des GUV Steinach/Itz muss ich als Anlieger dulden?

Soweit es die Vorbereitung und die Durchführung des Gewässerausbaus oder eines sonstigen Vorhabens erfordern, haben die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke gemäß § 68 ThürWG in Verbindung mit § 41 WHG zu dulden, dass der GUV Steinach/Itz oder dessen Beauftragte nach vorheriger Ankündigung Grundstücke betreten und vorübergehend benutzen. Der Gewässerunterhaltungsverband Steinach/Itz führt mehrfach im Jahr an den Gewässern sogenannte Verbandsschauen durch, an denen die Grundstückseigentümer teilnehmen können. Im Amtsblatt der Gemeinde werden Verbandsschauen bekanntgegeben.

Welche Kosten kommen auf mich als Anlieger zu?

Auf Sie als Anlieger an einem Gewässer zweiter Ordnung, welches vom GUV Steinach/Itz unterhalten wird kommen keine Kosten zu. Eine Ausnahme besteht darin, wenn Sie für ein Erschwernis unserer Unterhaltungsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück verantwortlich sind.

Wie finanziert sich der GUV Steinach /Itz?

Der GUV Steinach/Itz erhält im Rahmen der Verwaltungsvorschrift „VV-Gewässerunterhaltung zweiter Ordnung (VV-GUzO)“ eine jährliche Zuweisung vom Freistaat Thüringen. Aus diesem sind alle Kosten der Gewässerunterhaltung zu finanzieren.

Verband

Verbandsorgane

Um seine Aufgabe erfüllen zu können, benötigt der GUV Steinach/Itz eine
Organisationsstruktur, welche durch die Verbandsorgane wiedergegeben
wird.

1. Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsteher und den Verbandsmitglieder. Diese entsenden jeweils einen gesetzlichen Vertreter
oder dessen Stellvertreter nach den für sie geltenden Vorschriften. Dies ist in der Regel der/die Bürgermeister/in.

2. Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte für die Dauer der Kommunalwahlperiode gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den GUV Steinach/Itz nach außen.

  • amtierender Verbandsvorsteher: Herr Andreas Meusel, Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
  • amtierender Stellvertreter: Herr Norbert Zitzmann, Bürgermeister der Stadt Lauscha

3. Vorstand

Der Vorstand des Verbandes besteht aus 3 Personen. Die Mitglieder werden durch die Verbandsversammlung aus deren Mitte gewählt.

  • amtierender Vorstandssitzender (Verbandsvorsteher): Herr Andreas Meusel Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
  • weiteres Vorstandsmitglied: Herr Norbert Zitzmann, Bürgermeister der Stadt Lauscha
  • weiteres Vorstandsmitglied: Herr Ulrich Kurtz, Bürgermeister der Stadt Steinach

Satzungen / Gesetze

Verbandssatzungen

Ansprechpartner

Sandra Hähnlein

Prokuristin

Telefon: 03675 - 89 00 30

Giulio Damiano

Projektleiter

Telefon: 03675 - 89 00 74

Bekanntmachungen

Hier sehen Sie Bilder von unseren Flussarbeitern bei der Gehölzpflege in Rauenstein.

Wir freuen, Ihnen unserer neuen Homepage zu präsentieren. Hier erhalten sie einen detaillierten Überblick und wichtige Informationen über uns un...

Galerie

Kontakt

Für allgemeine Anfragen können Sie uns erreichen unter:

PIKO- Platz 1
96515 Sonneberg

Telefon: 03675 - 89 00 12
Fax: 03675 - 89 00 99

info@guv-steinach-itz.de